Informationsabend am 19. Februar 2025 um 19.00 Uhr

Eine Einladung zum Informationsabend für Eltern unserer zukünftigen Schulkinder geht Ihnen auf dem Postweg zu.

Beginn ist um 19.00 Uhr in der Aula der Grundschule Altenfurt. Der Weg ist ausgeschildert. 

Schulanmeldung Schuljahr 2025/26 am 19.03.2025

Der Termin zur Schulanmeldung für das kommende Schuljahr 2025/26 wurde in der Stadt Nürnberg einheitlich auf Mittwoch, 19.03.2025 in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr festgelegt.

 

Alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern erhalten im Januar 2025 eine schriftliche Einladung zum Elterninformationsabend sowie zum Tag der Schulanmeldung mit genauer Zeiteinteilung.

 

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

Beginn der Schulpflicht:
a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
b) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2018) 
c) auf Antrag der Eltern: für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember sechs Jahre alt werden
d) auf Antrag der Eltern mit schulpsychologischem Gutachten: Kinder, die erst zwischen dem 1. Januar 2025 und 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollenden.

 

Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.

Einschulungskorridor

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September geboren sind, besteht die Möglichkeit, den Einschulungskorridor wahrzunehmen.

Auch wenn Sie die Korridorregel in Anspruch nehmen wollen, muss Ihr Kind das Einschulungsverfahren an der zuständigen Sprengelschule durchlaufen.

In jedem Fall muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch geführt werden.

Bitte nehmen Sie in diesem Falle rechtzeitig Kontakt mit der Schulleitung (Terminvergabe) auf.
Nehmen Sie die Beratung ernst und beziehen Sie die Beratungsergebnisse sowie die Empfehlung des Kindergartens in Ihre Entscheidung ein.

Um den Einschulungskorridor nutzen zu können, muss diese schriftliche Erklärung bis spätestens 10. April 2025 an der Grundschule Altenfurt eingehen. Das zugehörige Formular erhalten Sie per Post.

Schulanmeldung

Die Pflicht der Schulanmeldung besteht für alle schulpflichtigen Kinder, auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule Altenfurt in diesem Schuljahr zurückstellen zu lassen.
Hierzu ist ein Antrag auf Zurückstellung zusätzlich erforderlich.
Die Entscheidung über den Antrag obliegt alleinig der Schulleitung.

 

Ebenso besteht Anwesenheitspflicht zur Schulanmeldung, wenn das Kind eine andere stattliche Grundschule als die Grundschule Altenfurt besuchen soll.
In begründeten Ausnahmefällen können Sie einen Gastschulantrag stellen.
Das Formular erhalten Sie über das Sekretariat.

 

Alle weiterführenden Informationen erhalten Sie am Elterninformationsabend.

 

Bitte bringen Sie zur Schulanmeldung Ihres Kindes folgende Unterlagen mit:

  • Ihr Kind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
  • Sorgerechtsbescheinigung, falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist
  • eventuell Aufenthaltserlaubnis
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes für die Schuleinschreibung oder der U9
  • ggf. Antrag auf vorzeitige Aufnahme oder Zurückstellungsbescheid vom Vorjahr
  • Informationsblätter der Kindertagesstätte

Den Namen der Klassenlehrkraft erfahren Sie am Freitag vor Schulbeginn in der Zeit von 9.00 - 11-00 Uhr.
Da sich unter Umständen sehr kurzfristig Änderungen ergeben können, bitten um Verständnis dafür, dass wir vorab keine Zusagen treffen können.

 

 

Eine erste Materialliste für die Klasse Ihres Kindes erhalten Sie spätestens im Juli 2025, Ergänzungen hierzu von der Klassenlehrkraft am Tag der Einschulung. 

 

Nützliche Informationen vor der Einschulung

Download
Broschüre Bayerische Grundschule
Broschuere_Die-bayerische-Grundschule.pd
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Flyer für Schulbeginner
KUVB_Flyer_Schulbeginner_230117.pdf
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