ELTERNINFORMATIONEN ZUM ÜBERTRITT
Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Übertritt. Hier können Sie sich über die einzelnen Schularten informieren, über das Übertrittsverfahren im Allgemeinen wie auch im Besonderen.
Neben diesen Informationen stehen Ihnen bei weiteren Fragen die Lehrkräfte Ihres Kindes beratend zur Seite. Sie sind es, die Ihr Kind mit seinen Fähigkeiten und Entwicklungsfeldern kennen und mit aller pädagogischer Kompetenz, Erfahrung und Verantwortung während der Übertrittsphase begleiten.
Als weitere Ansprechpartner und kompetente Berater in Fragen der Bildung und Erziehung stehen Ihnen die Staatliche Schulberatung durch Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen und die Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken zur Verfügung.
Das bayerische Schulsystem
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten.html
Übertritt und Schulartwechsel
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Die Realschule in Bayern
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/realschule.html
Die Mittelschule in Bayern
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/mittelschule.html
Die Wirtschaftsschule in Bayern
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/wirtschaftsschule.html
Weitere Informationen zur Städtischen und Staatlichen Wirtschaftsschule Nürnberg finden sie hier:
www.wirtschaftsschule.nuernberg.de
Das Gymnasium in Bayern
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/gymnasium.html
Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken
https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/mittelfranken.html
Nichts verpassen! - Termine zum Übertritt/Schulartwechsel
https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/termine.html
Grundschule Nürnberg Altenfurt
Herzlich willkommen auf unserer Homepage.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern
sowie deren Familien von Herzen
einen guten Start in das neue Schuljahr!
Petra Pastor, Rin
&
das Kollegium der Grundschule Altenfurt
Informationen zu wichtigen Terminen und Aktionen erhalten alle Eltern und Erziehungsberechtigte über den regelmäßigen Elternbrief.
Smartwatches in der Schule
Auch an unserer Schule gilt das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 56 Rechte und Pflichten.
Erlaubte Smartwatches werden sozusagen "Smartphones gleichgestellt".
Smartwatches mit "Aufnahme- und Abhörfunktion" sind von der Bundesnetzagentur grundsätzlich verboten.
Da für unsere Lehrkräfte auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, ob die Smartwatch Ihres Kindes über verbotene Funktionen oder über eine App mit Abhörfunktion verfügt, sind Smartwatches aufgrund des Beschlusses der Lehrerkonferenz grundsätzlich vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Erst nach Verlassen des Schulgeländes dürfen diese wieder herausgeholt und eingeschaltet werden.
Heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes sind rechtswidrig.
Näheres finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur: